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Gesetzliche Pflicht zur Fotodokumentation

Auf dieser Seite können Sie eine Druckunterlage für Fotos für die Tiere herunterladen. Es handelt sich um ein Karo-Muster (mit 1 cm Abstand) in der Größe DIN A4.

 

Außerdem berichte ich über meine jahrelange Erfahrungen mit der Fotodokumentation.

 

Fotodokumentation

 

> Fotounterlage mit 1cm-Karomuster

> hilfreich und bei vielen Behörden Vorschrift

Unterlage zur Fotodokumentation zum Download

Erfahrungen mit der Fotodokumentation

Ab dem Jahr 2001 beteiligte ich mich mit insgesamt 15 Nachzuchten von Testudo marginata (Breitrandschildkröte) an der bundesweiten Studie, die das Bundesumweltministerium bei der DGHT, mit dem Ziel in Auftrag gegeben hatte, die Eignung natürlicher Kennzeichen zur individuellen Wiedererkennung von Anhang-A-Arten zu ermitteln und die Möglichkeiten der Fotodokumentation zu untersuchen.

Diese Studie war von Frau Dr. Carolin Bender über mehrere Jahre hinweg erstellt worden. Hierzu fotografierte Sie meine Nachzuchttiere regelmäßig. Anfangs erfolgte dies in einem kurzen Abstand von 4 Wochen. Im zweiten und den folgenden Jahren verlängerte sich der Abstand über 2 Monate und 3 Monate bis zu 6 Monate.

Ab dem Jahr 2005 fotografierte ich die Tiere dann selbst.

 

In dem Bezirk der für mich zuständigen Artenschutzbehörde besteht seit 2002 eine Pflicht zur Fotodokumentation. Die Bilder müssen im Abstand von 1 Jahr erfolgen, bis die Tiere ein Gewicht von 500 Gramm erreicht haben. Danach müssen die Bilder nur noch im Abstand von 5 Jahren erneuert werden.

 

Dass diese Regelung wenig praxisnah war, haben nun auch manche Behörden in BaWü erkannt und diese modifiziert.

Das Problem bestand nämlich einerseits darin, dass bestimmte Arten von Landschildkröten nie die Marke von 500 Gramm Gewicht erreichen werden – z.B. Männchen von Testudo hermanni hermanni.

Dies würde bedeuten, dass der Halter diese Tiere jährlich fotografieren müsste, bis zu ihrem Tod! Genauso wäre es aber nicht erlaubt und überdies aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zu verantworten, bei diesen Tieren einen Mikrochip zu implantieren.

Andererseits erreichen manche Arten – z.B. Testudo marginata in wenigen Jahren ein Gewicht von 500 Gramm und sind dann noch lange nicht ausgewachsen, d.h. die folgenden Veränderungen wären nach einem Zeitraum von 5 Jahren dann nur noch schwer nachvollziehbar gewesen.

Insofern sieht die Modifikation in BaWü so aus, dass die Nachzuchten seit 2008 im ersten Lebensjahr halbjährlich, dann bis zum zehnten Lebensjahr jährlich und erst danach alle 5 Jahren zu fotografieren sind.

 

Dies bedeutet zwar für mich als Halter nochmals ein Mehraufwand bei der Buchführung, gerade deshalb, weil ich die Schlüpflinge erst nach der ersten Winterruhe abgebe. Da die Tiere dann bereits älter als 6 Monate sind muss ich noch einmal neue Fotos vor der Abgabe anfertigen und in die Bescheinigung einkleben.

Da ich diese Neuregelung aber für sinnvoll erachte trage ich sie voll mit.

 

Ich halte seit vielen Jahren mehrere Arten von Europäischen Landschildkröten und habe davon regelmäßig Nachzuchten. Von den Nachzuchten behalte ich jedes Jahr einige Tiere zurück und halte sie etliche Jahre bis zur Geschlechtsreife. Insofern bin ich gehalten die Fotodokumentation regelmäßig fortzuführen.

In den vergangenen Jahren erhielt ich dadurch eine gewisse Erfahrung in der Handhabung der Fotodokumentation und dem Erkennen von Veränderungen durch das Wachstum.

Für mich selbst ist seit der Einführung der Fotodokumentationspflicht eine erhebliche Mehrarbeit entstanden, da ich derzeit bei mehr als 50 Jungtieren jährlich die Dokumentation fortführen muss. Auf Grund dessen kann ich aber sehr gut nachvollziehen, wie sich die Tiere entwickeln bzw. verändern. Es ist sehr interessant die Veränderungen der Fleckenzeichnung auf dem Carapax und besonders auf dem Plastron zu beobachten.

Die Veränderungen sind bei den Tieren von Testudo hermanni boettgerie und Testudo hermanni hercegovinensis am geringsten. Wie beim Bild 1 zu sehen ist, kann das Tier gut zugeordnet und problemlos als gleiches Tier erkannt werden, obwohl zwischen den Bildern jeweils ein Zeitraum von 2 Jahren liegt.

 

Dagegen verändert sich die Zeichnung bei Testudo graeca am deutlichsten, besonders im Bereich des Plastrons. Trotzdem können die Tiere bei regelmäßiger Aktualisierung der Bilder ohne Probleme zugeordnet werden – siehe Bild 2.  

Nach meiner Erfahrung sind die Tiere von Testudo marginata am schwierigsten zu unterscheiden, da sie sehr gleichmäßig gezeichnet sind und oftmals keine deutlichen Konturen der Flecken vorhanden sind.

Ohne eine gewisse Erfahrung in der Betrachtung der Bilder der Fotodokumentation kann bereits nach einem Jahr ein Tier nicht mehr sicher zugeordnet werden. 

Besonders schwierig sind die Veränderungen am Carapax zu erkennen – siehe Bild 3. Selbst die Plastronzeichnung sind oftmals bei vielen Tieren nahezu gleich. Das Bild 3 zeigt eine weibliche Breitrandschildkröte (Testudo marginata) die im Juli 2002 mit einem Gewicht von 22 Gramm geschlüpft war und wie sie sich in den letzten 7 Jahren entwickelt hat.

Bei Beachtung bestimmter Merkmale (siehe Studie der Fotodokumentation) kann aber auch solch ein Tier eindeutig identifiziert werden. Details finden Sie hierzu ist in der einschlägigen Literatur bzw. Veröffentlichungen von Frau Dr. Carolin Bender.

Obwohl für mich die Fotodokumentation eine erhebliche Mehrarbeit bedeutet stehe ich voll und ganz hinter dieser. In den Zeiten vor der Fotodokumentationspflicht konnte mit „überzähligen“ EU-Bescheinigungen – da die Tiere verstorben waren – richtig „Schindluder“ getrieben werden. Nur so wird nach und nach der sog. Schwarzmarkt austrocknen.

Wichtig erscheint mir noch zu erwähnen, dass ich leider die Erfahrung machen musste, dass doch nicht wenige Halter von Landschildkröten die regelmäßige Aktualisierung der Bilder nicht vornehmen, sei es aus Vergesslichkeit oder mangelnder Einsicht. Leider erkennen diese Leute erst später z.B. wenn sie die Tiere nach einigen Jahren weitergeben wollen, dass die EU-Bescheinigung quasi ihre Gültigkeit verloren hat. Nur durch genauere Untersuchungen und einem erheblichen behördlichen Aufwand kann diese Nachlässigkeit wieder ausgemerzt werden.

Die regelmäßige Durchführung der Fotodokumentation bringt für den Halter auch dahingehend Vorteile, dass er selbst ein schönes „Lebensbuch“ seiner Schildkröte erhält.

Deshalb möchte ich alle Halter an die regelmäßige Aktualisierung der Fotos erinnern. Dies ist nicht nur gesetzeskonform sondern auch sinnvoll! 

Schlussendlich erfolgt von meiner Seite aus noch ein Appell an die Artenschutzbehörden eine einheitliche Linie in der Umsetzung der Pflicht der Fotodokumentation zu vertreten und auch durchzusetzen. Durch die föderalistische Struktur Deutschlands sind eine Vielzahl von Behörden (z.B. in Bayern die Landratsämter – als Untere Naturschutzbehörde, in BaWü die Regierungspräsidien – als Obere Naturschutzbehörde usw.) für die Einhaltung des Artenschutzes zuständig. So ist es nicht verwunderlich, dass Theorie und Praxis doch manchmal weit auseinander klaffen.

Zum Beispiel bestehen manche Behörden auf Bilder von Schlüpflingen, bereits unmittelbar nach dem Schlupf. Dies halte ich für unsinnig, denn die Tiere verändern ihr Aussehen in den ersten zwei oder drei Tagen doch erheblich, solange sie sich noch in der „Streckphase“ befinden. Erst wenn der Plastron ganz geschlossen und sich das Tier gestreckt hat, machen Fotos Sinn, wenn sie für Vergleichszwecke nach 6 oder 12 Monaten dienen sollen. Deshalb plädiere ich dafür die ersten Bilder frühestens 4 Wochen nach dem Schlupf anzufertigen. 

 

Nur bei einer sinnvollen, von Fachwissen geprägten Auslegung und einer Einheitlichkeit in der Handhabung der Gesetze können die Behörden auch von uns Bürger erwarten, dass wir die durch den Staat auferlegte Pflicht akzeptieren und dieser dann auch nachkommen, letztendlich zum Schutz der Wildbestände unserer Lieblinge.

 

Gerhard Eger


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Diese Seite wurde am 30.09.2024 zuletzt aktualisiert

 

 
 
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