Erfahrungen mit der Fotodokumentation
Ab dem Jahr 2001 beteiligte ich mich mit insgesamt 15 Nachzuchten von Testudo marginata (Breitrandschildkröte) an der bundesweiten Studie, die das Bundesumweltministerium bei der DGHT, mit dem Ziel in Auftrag gegeben hatte, die Eignung natürlicher Kennzeichen zur individuellen Wiedererkennung von Anhang-A-Arten zu ermitteln und die Möglichkeiten der Fotodokumentation zu untersuchen.
Diese Studie war von Frau Dr. Carolin Bender über mehrere Jahre hinweg erstellt worden. Hierzu fotografierte Sie meine Nachzuchttiere regelmäßig. Anfangs erfolgte dies in einem kurzen Abstand von 4 Wochen. Im zweiten und den folgenden Jahren verlängerte sich der Abstand über 2 Monate und 3 Monate bis zu 6 Monate.
Ab dem Jahr 2005 fotografierte ich die Tiere dann selbst.
In dem Bezirk der für mich zuständigen Artenschutzbehörde besteht seit 2002 eine Pflicht zur Fotodokumentation. Die Bilder müssen im Abstand von 1 Jahr erfolgen, bis die Tiere ein Gewicht von 500 Gramm erreicht haben. Danach müssen die Bilder nur noch im Abstand von 5 Jahren erneuert werden.
Dass diese Regelung wenig praxisnah war, haben nun auch manche Behörden in BaWü erkannt und diese modifiziert.
Das Problem bestand nämlich einerseits darin, dass bestimmte Arten von Landschildkröten nie die Marke von 500 Gramm Gewicht erreichen werden – z.B. Männchen von Testudo hermanni hermanni.
Dies würde bedeuten, dass der Halter diese Tiere jährlich fotografieren müsste, bis zu ihrem Tod! Genauso wäre es aber nicht erlaubt und überdies aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zu verantworten, bei diesen Tieren einen Mikrochip zu implantieren.
Andererseits erreichen manche Arten – z.B. Testudo marginata in wenigen Jahren ein Gewicht von 500 Gramm und sind dann noch lange nicht ausgewachsen, d.h. die folgenden Veränderungen wären nach einem Zeitraum von 5 Jahren dann nur noch schwer nachvollziehbar gewesen.
Insofern sieht die Modifikation in BaWü so aus, dass die Nachzuchten seit 2008 im ersten Lebensjahr halbjährlich, dann bis zum zehnten Lebensjahr jährlich und erst danach alle 5 Jahren zu fotografieren sind.
Dies bedeutet zwar für mich als Halter nochmals ein Mehraufwand bei der Buchführung, gerade deshalb, weil ich die Schlüpflinge erst nach der ersten Winterruhe abgebe. Da die Tiere dann bereits älter als 6 Monate sind muss ich noch einmal neue Fotos vor der Abgabe anfertigen und in die Bescheinigung einkleben.
Da ich diese Neuregelung aber für sinnvoll erachte trage ich sie voll mit.