

Bei der Kennzeichnung der Jungtiere verwende ich dieses Jahr ein neues System, nachdem unsere Behörde (RP Tübingen) von jeder NZ 2 Bilder verlangt (eines von oben und eines von unten).
Mit einem Nagellack erhält das Tier die laufende Nummer aus meinem Zuchtbuch als Erkennungsmerkmal.
Da der Nagellack gut hält, andererseits sich auch wieder entfernen läßt, glaube ich, dass es keine Probleme geben wird. Bei der Abgabe können die drei Punkte wieder entfernt werden.
Obwohl die Fotos bei den NZen viel Arbeit verursachen bin ich der Meinung, dass diese Kennzeichnungsart immer noch besser ist, als dass die Tiere erst ab einer bestimmten Größe abgegeben werden dürften und dann noch mit einem Chip versehen sein müssten. Bei manchen Behörden sind solche Überlegungen vorhanden.
Die Bilder des Monats August zeigen 1 Tier der NZ 1996. Diese Bilder wurden im Abstand von ca. 1 Jahr gemacht. Hierauf ist zu erkennen, dass sich Pigmentierung der Tiere vom Grundmuster her nicht mehr verändern. Somit erscheinen mir Bilder eine gute Methode bzgl. der Kennzeichnungspflicht der Tiere auf den EG-Bescheinigungen.
Nachfolgende Zeichnung ist ein Beispiel für Kennzeichnung Nr. 397
Zentrale (zentrale Reihe) = 300 --- 3.Schild von vorne
Marginale (äußere Reihe) = 90 --- 9.Schild von rechts vorne
Pleurale ( mittlere Reihe) = 7 --- 7.Schild von vorne im Uhrzeigersinn
Kategorie: meine Tiere